Was zu tun wäre: Ein Urheberrecht für das 21. Jahrhundert

Gemeinsames Positionspapier von Wikimedia Deutschland e.V., Digitale Gesellschaft e.V., Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.

Am 19. November 2011 hielt die EU-Kommissarin Neelie Kroes in Avignon eine Rede zu Erlösmodellen für Künstler und Kreative, in der sie an zentraler Stelle anmerkte, wie sehr das Wort "Copyright" für viele zu einem Hasswort verkommen sei. Urheberrecht werde mittlerweile als ein System des Untersagens und Bestrafens wahrgenommen und nicht als ein Instrument der Wertschätzung und Belohnung, als das es eigentlich erfunden wurde.

Kroes ist nicht die erste, die diese bittere Erkenntnis in drastischen Worten ausspricht. Rechtswissenschaftler, Politiker und alle Menschen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit oder Rolle als Konsumenten täglich mit dem Urheberrecht in Kontakt kommen, spüren: Es gibt eine Legitimationskrise des Urheberrechts, die sich vor allem aus dem wachsenden Widerspruch zwischen seinen auf das analoge Zeitalter gemünzten Detailregelungen und der Alltagswirklichkeit im digitalen Zeitalter ergibt:

  • Komponistinnen fragen sich, warum sie schon bei einer einfachsten Tonfolge Gefahr laufen können, die Rechte anderer zu verletzen.
  • Lehrer und Lehrerinnen verzweifeln an den Einschränkungen, die ihnen bei der Herstellung und Verbreitung digitaler Unterrichtsmaterialien begegnen.
  • Kindergärtner müssen Urheberrechtsexperten sein, wenn sie mit ihren Kindern Lieder bei der Weihnachtsfeier singen möchten.
  • Überlange Schutzfristen führen zu einem stetig anwachsenden Pool verwaister Werke, die weder kommerziell verwertet noch von der Allgemeinheit genutzt werden können.
  • Gebührenzahler frustriert es, die Erstellung von Inhalten durch den Öffentlichen Rundfunk zu finanzieren, ohne diese Inhalte selbst zum Zeitpunkt ihrer Wahl konsumieren oder nachnutzen zu dürfen.
  • Verbraucher fragen sich, warum sie teuer bezahlte digitale Werke nicht wieder genauso wie gebrauchte Bücher auf dem Flohmarkt verkaufen dürfen.
  • Archivaren fehlt die klare urheberrechtliche Grundlage, ihrem gesellschaftlichen und gesetzlichen Auftrag für die Sammlung, Bewahrung und öffentliche Zugänglichmachung nachzukommen
  • Jugendliche, die sich an Medienkonsum vor dem Internet nicht erinnern können, müssen damit leben, dass sie schon deshalb als "Raubkopierer" gelten, weil sie die Grundstruktur des Netzes befolgen: nämlich das Teilen von Informationen und Kopieren von Daten.
  • Selbst Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker können das Urheberrecht heute in seiner Komplexität oftmals nicht mehr verstehen - geschweige denn, einem Bürger dieses erklären.

Wir, die Unterzeichner, glauben nicht mehr an substanzielle Verbesserungen durch den erwarteten Dritten Korb der Urheberrechtsreform. Uns eint der Wunsch, das Urheberrecht in Ruhe und Besonnenheit zu reformieren und zukunftsfähig auszugestalten, bevor die eingebauten Ungleichgewichte bestehender Regelungen das System als Ganzes zum Scheitern bringen.

Daher suchen wir nach einem Ausgleich zwischen den Interessen der Werkschaffenden, Werkvermittlern, Verwerter und Nutzer. Wir denken dabei an die Künstler, die es verdienen, als eigenständige Akteure auf dem Markt geschätzt zu werden und die entweder ihre Werke selbst vertreiben oder die für den Vertrieb nötigen Nutzungsrechte zu frei wählbaren Konditionen Dritten einräumen. Genauso achten wir die Interessen der Öffentlichkeit, die mit der Rezeption und Aneignung von Werken das verhandelt, was wir "kulturelles Erbe" nennen.

Ein reformiertes Urheberrecht muss deshalb neben Anreizen für kommerzielle Wertschöpfung auch Anreize für Teilhabe ermöglichen. In der vorliegenden Form führt es allerdings eher zu einer Kultur der Abschottung, die gänzlich auf die Exklusions- und Repressionsmechanismen einer im Strukturwandel befindlichen Copyright-Industrie gemünzt ist und weder den eigentlichen Kreativen noch denen, die deren Werke nutzen möchten, weiterhilft.

Eine grundsätzliche Überarbeitung des Urheberrechts ist nötig und sie ist möglich durch die Zusammenarbeit von Werkschaffenden und Nutzern. Die Geschäftsinteressen der Rechteverwerter, die sich rund um das Urheberrecht entwickelt und auf dieses zunehmend Einfluss entwickelt haben, sind als Resultate der Rechtslage erst nachrangig in die Diskussion einzubeziehen.

Das bedeutet Veränderung, die aber am Ende dazu führen kann, dass Urheberrecht nicht mehr als der negative Begriff verstanden wird, wie Neelie Kroes dies zu Recht konstatierte. Für die Neuerfindung des Urheberrechts möchten die Unterzeichner einige Anregungen geben:

  • Schutzfristen aller Art führen zur Unternutzung, wenn nicht gleichzeitig eine umfassende und für alle Anwendungsfälle taugliche Regelung für verwaiste Werke existiert. Wir halten die Koppelung von Schutzfristen an ein Werkregister für urheberrechtlich geschützte Werke für notwendig. Deren Mechanismus funktioniert so: Ist ein aktueller Rechteinhaber auf eine eindeutige und automatisierbare Weise nicht ermittelbar, sollte eine umfassende Nachnutzung möglich werden. In diesem Zusammenhang befürworten wir den Aufbau einer frei zugänglichen Datenbank für Werke und Rechteinhaber auf europäischer Ebene.
  • Die sogenannten verwandten Schutzrechte gehören grundsätzlich auf den Prüfstand, da sie für künstliche Monopole sorgen und die eigentlichen Urheber nicht angemessen zu beteiligen in der Lage sind.
  • Das heutige Urheberrecht ist für die Regelung des Verhältnisses zwischen Autoren und Verwertern gedacht. Hieraus resultieren viele Probleme des heutigen Rechts. Eine grundlegende Neufassung des Urheberrechts muss den Wandel dieser Beziehung anerkennen und den tatsächlichen Wandel hin zu einem Urheber- und Verbraucherrecht abbilden.
  • Die Schlechterstellung der Nutzer bei digitalen Werken muss beendet werden. Dies betrifft insbesondere die Abschaffung des unzeitgemäßen Erschöpfungsgrundsatzes, da digitale Werke kein Trägermedium im klassischen Sinne mehr aufweisen können. Ebenso betroffen ist das Recht auf digitale Privatkopie.
  • Technischer Fortschritt schafft neue Nutzungsarten. Bei einem Urheberrecht, das auf Schrankenlösungen setzt, behindert Rechtsunsicherheit die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Zurück bleiben gleichermaßen frustrierte Werkschöpfende und Nutzer. Eine Fair Use-Klausel hat sich als die deutlich realitätstauglichere Strategie erwiesen.

Dies sind aus unserer Sicht notwendige Veränderungen, die dem Urheberrecht wieder dazu verhelfen können, das zu werden, was es eigentlich sein soll: ein Regelwerk, das den eigentlichen Urhebern wirklichen Schutz bietet und zugleich den Nutzern zeitgemäße Möglichkeiten zur Teilhabe an der Wissensgesellschaft einräumt.

Unterzeichner:

Wikimedia Deutschland e.V.
Digitale Gesellschaft e.V.
Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.

Quelle:

https://digitalegesellschaft.de/2011/11/ein-urheberrecht-fuer-das-21-jahrhundert/