Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Medienkompetenz als Voraussetzung für wirksamen Kinder- und Jugendmedienschutz, Fraktionsbeschluss 7. Juni 2011
Die siebenseitigen Überlegungen der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zum Thema ergeben folgende"Zusammenfassende Schlussfolgerungen/Forderungen
- Medienkompetenz ist die wichtigste Voraussetzung für wirksamen Kinder- und Jugendmedienschutz.
- Dabei verstehen wir Medienkompetenz nicht als bloßes "Abfragewissen", sondern als notwendiges Bündel vielfältiger kognitiver und sozialer Fähigkeiten, welches zur Teilhabe an der digitalen Gesellschaft befähigt.
- Risiken minimieren: Kinder schützen, Jugendliche stärken und befähigen
- Medienbildung als roten Faden in alle staatlichen Bildungsangebote verweben
- bereits in Kindertagesstätten den Grundstein für spätere Medienkompetenz legen
- Medienbildung in den Schulen fest verankern - nicht als eigenes Schulfach, sondern als Querschnittsaufgabe
- Medienpädagogik als verpflichtenden Teil in die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern, Erzieherinnen und Erziehern sowie in anderen pädagogischen Berufen integrieren, entsprechende Weiterbildungen für pädagogisches Fachpersonal anbieten
- Technische Ausstattung von Schulen verbessern - jedoch nie um des Selbstzwecks willen, sondern immer nur Hand in Hand mit der Ausbildung des pädagogischen Personals
- Eltern zu Multiplikatoren von Medienkompetenz machen: sensibilisieren, Beratungsangebote machen, aktiv in Medienbildung in Schule und Kindergarten einbeziehen
- Bundesweit einheitliche Qualitätsstandards für die Medienbildungsprojekte und deren Evaluation
- Einrichtung einer Koordinationsstelle auf Bundesebene, die als Netzwerk zwischen den Akteuren der Medienbildung fungiert
- Einrichtung und bundesweites Bekanntmachen eines Online-Portals, an das sich Ratsuchende in Problemfällen wenden können
- Internationale Zusammenarbeit im Bereich Kinder- und Jugendschutz intensivieren.
- Hohe Sicherheits- und Privatsphäreneinstellungen als Standard für Soziale Netzwerke u. ä. vorschreiben." (S.7)
Der komplette Beschluss kann als PDF-Datei heruntergeladen werden.