Bundesgrundschulkongress, "Allen Kindern gerecht werden" Acht Forderungen zur Bildungsgerechtigkeit (2009)
Unter Verweis auf Art. 29a der UN-Kinderrechtskonvention (von Deutschland 1992 unterzeichnet) "Die Vertragsstaaten stimmen darin überein, dass die Bildung des Kindes darauf gerichtet sein muss, die Persönlichkeit, die Begabung und die geistigen und körperlichen Fähigkeiten des Kindes voll zur Entfaltung zu bringen." stellte der Bundesgrundschulkongress 2009 fest:
"Das deutsche Schulsystem wird dem Recht auf Bildung aller Kinder und Jugendlichen bis heute nicht gerecht. Auch die Grundschule ist davon betroffen."
Er beschloss "Acht Forderungen zur Bildungsgerechtigkeit":
- Kinder brauchen ermutigende Zuwendung von Erwachsenen.
- Kinder brauchen eine Schule als Bildungszentrum im Stadtteil.
- Kinder brauchen Bildungszeit vor Beginn der Schulzeit.
- Kinder brauchen eine Schule ohne Auslese.
- Kinder brauchen kleine Lerngruppen.
- Kinder brauchen Räume, in denen sie lernen und leben können.
- Kinder brauchen einen Ganztag mit pädagogisch durchgestaltetem Konzept.
- Kinder brauchen besondere Unterstützungen.
Der komplette Text mit den Erläuterungen zu den Forderungen und mit den zugrunde liegenden "Befunden" kann als PDF-Datei heruntergeladen werden.