Telekommunikationsgesetz
Das deutsche Telekommunikationsgesetz (TKG) soll den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation regulieren.
Die aktuelle Fassung des TKG (veröffentlicht am 9.05.2012 im BGBl. I, S. 958) modernisiert und verbessert einige Bestimmungen zum Daten- und Verbraucherschutz.
Hierzu gehören "ein reibungsloser Anbieterwechsel, eine bessere Kostenkontrolle, eine vertragsunabhängige Mitnahme von Mobilfunkrufnummern sowie die Möglichkeit, die Bezahlfunktion beim Handy zu sperren.
Telefonische Warteschleifen werden künftig bei Sonderrufnummern kostenlos sein." (BMWi)
Der vollständige Text ist auf der Site "Bundesgesetzblatt" als PDF- Datei kostenfrei und ohne Anmeldung in einer Lesefassung zugänglich.
Aus einer "konsolidierten, nicht amtlichen Fassung" als PDF-Datei beim BMWi ist auch das Kopieren von Inhalten möglich.